- Magnat
- ◆ Ma|gnat 〈m. 16〉1. 〈früher in Polen u. Ungarn〉 Angehöriger des Hochadels2. reicher Edelmann, Großgrundbesitzer3. 〈allg.〉 Großindustrieller (Stahl\Magnat)[<mlat. magnas, Gen. magnatis (daneben magnatus) „großer, vornehmer Herr“; zu lat. magnus „groß“]◆ Die Buchstabenfolge ma|gn... kann in Fremdwörtern auch mag|n... getrennt werden.
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1. [spätlat. magnatus = Oberhaupt, zu lat. magnus = groß] Inhaber [branchenbeherrschender] wirtschaftlicher Macht.2. [poln. magnat, ung. mágnás < mlat. magnatus = (hoher) Adliger] (früher) hoher Adliger (bes. in Polen u. Ungarn).* * *
Magnat[spätlateinisch magnatus »Oberhaupt«, zu lateinisch magnus »groß«],1) allgemein: Inhaber (branchenbeherrschender) wirtschaftlicher Macht (z. B. Ölmagnat, Zeitungsmagnat).2) Polen: Bezeichnung für die Angehörigen des Senatorenstandes (geistliche und weltliche Würdenträger) und ihre Familien, auch nach den Polnischen Teilungen für die Oberschicht des polnischen Adels noch gebräuchlich. Einen rechtlichen oder gesellschaftlichen Unterschied zwischen den Magnaten und dem übrigen Adel gab es nicht.3) Ungarn: Bezeichnung für die Häupter der vornehmsten Adelsgeschlechter (Großgrundbesitzer) und die höchsten weltlichen und geistlichen Würdenträger (der Palatin, der Judex Curiae, der Ban von Kroatien und Slawonien, die Obergespane, die Bischöfe), die zusammen die Erste Kammer des ungarischen Landtages bildeten (seit 1608 Magnattafel beziehungsweise Oberer Ständetag genannt; 1918 aufgelöst). Wesselényische Verschwörung* * *
Ma|gnat, der; -en, -en [1: spätlat. magnatus = Oberhaupt, zu lat. magnus = groß; 2: poln. magnat, ung. mágnás < mlat. magnatus = (hoher) Adliger]: 1. Inhaber [branchenbeherrschender] wirtschaftlicher Macht: ... stellt sich der M. deshalb zum ersten Mal wieder einer TV-Kamera (Hörzu 6, 1973, 6). 2. (früher) hoher Adliger (bes. in Polen u. Ungarn).
Universal-Lexikon. 2012.